In diesem Teil unserer Reihe “Wozu braucht man eigentlich… ?” widmen wir uns dem Thema Verkehrsrecht. Dieses Rechtsgebiet wird vielleicht oftmals unterschätzt. Selbst wann man kein Auto besitzt, nimmt man aktiv am Straßenverkehr teil. Denn um sich von A nach B zu bewegen, kreuzt man Straßen, läuft an Straßen entlang, fährt mit dem Fahrrad oder lässt sich mit dem Bus ein Stück bringen. Die Kinder lernen bereits in der Grundschule wann sie und vor allem wie sie eine Straße überqueren dürfen. “Bei Grün darfst du gehn, bei rot musst du stehn”, ist einer der Leitsätze die ein Leben lang gelten. Wenn man diese Regeln nicht beachtet, kann es schnell zu einem Unfall kommen und dann regelt das Verkehrsrecht wer Schuld hat und wie hoch die Strafe werden kann.
Verkehrsrecht ist zwar sicherlich nicht einfacher als ein anderes Rechtsgebiet, aber durch die vielen Schilder auf den Straßen, ist doch schon einiges geregelt. Das man kein Stopp-Schild überfahren darf ist eindeutig. Tut man es dann doch und es entsteht daraufhin ein Unfall, ist leicht zu ermitteln, wer sich hier nicht an die Regeln gehalten hat und deshalb Schuld an dem Unfall ist. Ebenso bekannt ist, dass derjenige der einem “hinten drauf fährt” stets schuldig ist. Unklarer sind Fälle beim Ein -und Ausparken. Hier wurde jedoch erst jüngst wieder klargestellt, dass derjenige auf den Verkehr zu achten hat, der ausparkt. Einfach blind aus der Parklücke düsen kann also auch schnell zum Verhängnis werden.

Verkehrsrecht
Radfahrer müssen sich genau wie Autofahrer an die Verkehrsregeln halten. Nimmt ein Radfahrer einem Autofahrer die Vorfahrt ist das zwar ärgerlich, der Autofahrer ist aber immer angehalten, auf Radfahrer und Fußgänger Rücksicht zu nehmen und rechtzeitig zu bremsen. Hier kommt es oft zu Missverständnissen, da es immer wieder Radfahrer gibt, die fahren wie es ihnen gefällt. Das gleich gilt für Fußgänger, auch hier liegt es am Autofahrer stets wachsam zu sein. Wer beim Thema Verkehrsrecht fachlichen Beistand benötigt, ist bei der Anwaltskanzlei Rohrmann-Revilla bestens aufgehoben.